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Buggyvermietung

Der ultimative Freizeitspass. Mieten Sie sich diesen Freizeitzeitspass und gönnen Sie sich eine unvergessliche Zeit. Oder aber Sie verschenken dieses Erlebnis. Von März bis Oktober können Sie einen Buggy Stundenweise oder auch länger mieten. Für ganz Hartgesottene halten wir auch ganzjährig einen Buggy zur Verfügung. Preis für dieses Erlebnis: 35,-€ die Stunde, inklusive Benzin und Kilometer.

 

Allgemeine Mietbedingungen

Die Vermietung erfolgt nur an Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines gültigen Führerscheins mit den erforderlichen Klassen sind.

Führerschein (Klasse 3B) und Personalausweis sind vorzulegen.

Für die Fahrzeuge besteht keine Vollkasko-Versicherung.

Der Mieter haftet für alle selbstverschuldeten Schäden am Fahrzeug in vollem Umfang. Im Schadensfall, auch im Falle eines Unfalls, hat er den Vermieter umgehend von der Beschädigung in Kenntnis zu setzen. Dies betrifft auch Schäden an der Bereifung, den Spiegeln sowie an der Beleuchtungsanlage. Bei Unfällen ist die Polizei hinzuzuziehen. Es ist ein Unfallbericht auszufüllen und dem Vermieter bei Rückgabe des Fahrzeugs auszuhändigen. Der Unfallbericht muss Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaigen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten, von beiden Parteien unterschrieben sein und eine Unfallskizze enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen vor Ort nicht anerkannt werden.

Werden unterwegs Schäden festgestellt, so ist der Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Sollte dabei eine Reparatur unumgänglich werden, so ist das Fahrzeug unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben, bevor weitere Schäden eintreten. Verschleißschäden gehen zu Lasten des Vermieters. Dauert die Reparatur eines schuldhaft vom Mieter beschädigten Fahrzeuges länger als zwei Werktage, behalten wir uns vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50,00 € für jeden darüber hinaus gehenden weiteren Ausfalltag (Reparaturzeit) in Rechnung zu stellen. Dem Mieter bleibt es unbenommen, den Nachweis eines geringeren Ausfallschadens zu führen.

Der Mieter hat sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten. Geländefahrten und Fahrten außerhalb von öffentlichen Straßen und Wegen entsprechen nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch und erfolgen deshalb allein auf Risiko des Mieters.

Die Teilnahme an Rennveranstaltungen ist untersagt. Das Befahren von Vereins- oder Crossgeländen sowie von geschützten Gebieten (Natur- oder Wasserschutzgebiete) ist ebenfalls untersagt. Der Mieter haftet für durch ihn verursachte Flur- und Landschafts-schäden.

Auch die unentgeltliche oder entgeltliche Weitergabe des Fahrzeuges an Dritte ist nicht gestattet. Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter geführt werden.

Die maximale Zuladung für die Fahrzeuge beträgt 160kg.

Die Fahrzeuge werden in technisch einwandfreiem Zustand an den Mieter übergeben. Die Fahrzeuge sind in diesem Zustand wieder zurückzugeben.

Das Fahrzeug ist immer gegen Diebstahl zu sichern durch das integrierte Lenkradschloss. Dies gilt auch für jeden kurzen Halt.

Im Falle eines Diebstahls haftet der Mieter in vollem Umfang für den entstandenen Schaden, sofern er schuldhaft gegen die vorgenannten Maßnahmen zur Diebstahlsicherung verstoßen hat oder anderweitig den Diebstahl schuldhaft verursacht hat. Dies gilt nur für solche Schäden, welche nicht durch die bestehende Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbe-teiligung in Höhe von 500,– € abgedeckt sind.

Auslandsfahrten sind mit den gemieteten Fahrzeugen grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind gesondert schriftlich zu vereinbaren.

Im Falle des Verlustes des Fahrzeugscheines oder des Schlüssels hat der Mieter die Kosten der Neubeschaffung zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 30,– € zu bezahlen, sofern der Verlust auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen ist.

Für die Fahrzeuge besteht z. Zt. noch keine Helmpflicht. Die Nutzung der Fahrzeuge mit Helm wird von uns empfohlen.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich diese Mietbedingungen gelesen und verstanden zu haben. Ich willige damit ein mich zu 100% an diese Mietbedingungen zu halten und im Falle einer Nichteinhaltung die vollen Konsequenzen zu tragen.

Ich wurde über die Handhabung des Fahrzeuges und Mietbedingungen voll aufgeklärt.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 
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